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Landgericht Berlin bestätigt die Beschlüsse zur Kapitalerhöhung bei MotorFM - Klage der Motor Entertainment GmbH abgewiesen

PRESSEMITTEILUNG
Anlässlich der heutigen Berichterstattung der Berliner Zeitung und des Tagesspiegels bestätigt die Geschäftsführung der Plattform für regionale Musikwirtschaft GmbH, dass die Anfechtungsklage der Motor Entertainment GmbH gegen die Beschlüsse im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung im Januar vom Berliner Landgericht abgewiesen worden ist.

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MotorFM-Programmgeschäftsführerin Mona Rübsamen dazu: “Die Ergebnisse der aktuellen Mediaanalyse und die Inbetriebnahme des neuen Standorts Bremen zeigen deutlich, welches Potential unser Format - auch überregional - besitzt, wenn der Gesellschaft endlich das benötigte Kapital zufliessen kann. Ich freue mich sehr, dass wir uns nun wieder vollständig darauf konzentrieren können, ein gutes Programm zu machen und den Sender weiterzuentwickeln."

Die Gesellschafter der Plattform für regionale Musikwirtschaft GmbH, Betriebsgesellschaft des Radiosenders MotorFM, hatten am 21. Januar 2011 eine Kapitalerhöhung beschlossen. Die Motor Entertainment GmbH, vertreten durch ihren geschäftsführenden Gesellschafter Tim Renner, hat dabei der notwendigen Kapitalisierung der Gesellschaft nicht zugestimmt. Die Stimmen der Motor Entertainment GmbH wurden vom Versammlungsleiter allerdings nicht mitgezählt, weil sie treupflichtwidrig abgegeben waren. Die Beschlüsse kamen somit alle einstimmig zu Stande. Die Einzahlungen i.H.v. € 1,353 Mio. wurden von den übrigen Gesellschaftern geleistet. Motor Entertainment GmbH beteiligte sich - wie auch in der Vergangenheit - nicht an der Kapitalerhöhung und erhob stattdessen Anfechtungsklage mit dem Ziel, dass sämtliche Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 21. Januar 2011 für nichtig erklärt werden.

Das Gericht wies die Klage in allen Punkten ab und erklärte in der Urteilsbegründung: "Dennoch sind sämtliche mit der Anfechtungsklage angefochtenen Beschlüsse gegenüber der Motor Entertainment GmbH wirksam, weil sie sich mit ihrem Abstimmungsverhalten am 21.1.2011 treupflichtwidrig verhalten hat mit der Folge, dass ihre Nein-Stimmen nicht zu berücksichtigen sind."

Durch die Nichtteilnahme der Motor Entertainment GmbH an der Kapitalerhöhung scheidet diese aus der Gesellschaft aus, sobald das Urteil Rechtskraft erlangt.

Darüberhinaus stellte das Gericht auch fest, dass die von Tim Renner im Zusammenhang mit der Kapitalisierung aufgestellten Forderungen nicht berechtigt sind. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Gewährung höherer Stimmrechte abweichend von der Kapitalbeteiligung.

Das Urteil hat die Auffassung der übrigen Gesellschafter, dass die Motor Entertainment GmbH sich mit der fortwährenden Blockade der Kapitalisierung treupflichtwidrig verhält, bestätigt. Tim Renner geht zwar wahrscheinlich auch gegen dieses Urteil vor, die Gesellschafter sehen dem allerdings gelassen entgegen. Der BGH hat in einem vergleichbaren Fall bereits ein eindeutiges Urteil gefällt. Hierauf nimmt auch das Urteil des Berliner Landgerichts Bezug.

Veröffentlicht von Stephan Fischer am 04.08.2011
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