KommAustria schreibt drei weitere UKW-Frequenzen aus
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) schreibt gemäß § 11 Abs. 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 des Bundesgesetzes, mit dem Bestimmungen für privaten Hörfunk erlassen werden (Privatradiogesetz – PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 50/2010, folgende Übertragungskapazität aus:
* BRUECKL (Lippekogel) 98,2 MHz (KOA 1.218/11-003)
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Darüber hinaus schreibt die Kommunikationsbehörde Austria gemäß § 13 Abs. 1, 2 und 3 PrR-G folgende Übertragungskapazitäten aus:
* BAD AUSSEE 2 (Reitern) 107,2 MHz (KOA 1.011/11-051)
* SECKAU (Stift) 106,1 MHz (KOA 1.466/11-011)
Gemäß § 13 Abs. 3 PrR-G ist diese Ausschreibung auf bestehende Hörfunkveranstalter beschränkt.
Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet sind mit einem Vermerk der Geschäftszahl und der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 15. Juni 2011, 13 Uhr, bei der Kommunikationsbehörde Austria (per Adresse ihrer Geschäftsstelle Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Wien, Fax: 01/58058-9191, E-Mail: rtr@rtr.at) einzulangen.
Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt, insbesondere zu den erforderlichen Antragsunterlagen, sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung (brigitte.hohenecker@rtr.at, Fax: 01/58058-9191, Tel: 01/58058-153) zugesandt.
Veröffentlicht von
Stephan Fischer am 13.04.2011
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