ENERGY bekommt UKW-Frequenz in Salzburg
Das österreichische Radio Energy kann schon bald seine dritte UKW-Frequenz im Land in Betrieb nehmen. Nach den Frequenzen in Wien und Kitzbühel kann der Sender demnächst auch an der österreischisch-deutschen Grenzregion um Salzburg gehört werden.
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Dazu wurde der Betreibergesellschaft von Radio Energy, der N & C Privatradio Betriebs GmbH, nun die UKW-Frequenz 94,0 MHz zugesprochen.
Damit endet der wohl längste Gerichtsstreit der österreichischen Privatradiogeschichte. Denn Radio Energy hatte bereits um die Jahrtausendwende gegen die Frequenzvergabe an KRONEHIT geklagt, jetzt mit Erfolg. Nach Auskunft der Regulierungsbehörde RTR wurde die Frequenz an Radio Energy zugeteilt.
KRONEHIT weist seine Hörer bereits im Programm auf die neuen Frequenzen 92,3 MHz und 104,2 MHz hin.
Grazer Frequenz geht nicht an Energy - Kronehit darf weiter senden
Allerdings musste man bei Radio Energy auch einen Tiefschlag einstecken. Die Grazer UKW-Frequenz 107,5 MHz (ehemals Grazer Stadtradio) geht nicht an Radio Energy. Der entsprechende Einspruch wurde abgewiesen. Dort bleibt weiterhin KRONEHIT zu hören.
Meilensteine
Mit Bescheid des Bundeskommunikationssenates (BKS) vom 06.09.2002, GZ 611.092/002-BKS/2002, wurde der N & C Privatradio Betriebs GmbH eine Zulassung zur Veranstaltung eines Hröfunkprogramms fr das Versorgungsgebiet Stadt Salzburg 94,0 MHz erteilt und die Übertragungskapazität SALZBURG (Gaisberg) 94,0 MHz zugeordnet.
Hierauf wurde jedoch mit Bescheid des BKS vom 06.10.2003, GZ 611.092/007-BKS/2003, dem Wiederaufnahmeantrag der Krone Radio Salzburg GmbH (nunmehr KRONEHIT Radio BetriebsgmbH.) gem 69 Abs. 1 Z 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) stattgegeben und zudem die Zulassung fr das Versorgungsgebiet Stadt Salzburg 94,0 MHz an die Krone Radio Salzburg GmbH erteilt.
Mit Bescheid der KommAustria vom 06.12.2004, KOA 1.011/04-001, wurde der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. eine Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privaten terrestrischen Hörfunk erteilt und ihr insbesondere auch die Übertragungskapazitt SALZBURG (Gaisberg) 94,0 MHz zugeordnet (vor dem Hintergrund des Bescheides des BKS vom 06.10.2003).
Mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) vom 30.06.2006, Zl. 2003/04/0185, wurde der Bescheid des BKS vom 06.10.2003 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Mit Bescheid des BKS vom 08.09.2006, GZ 611.092/0004-BKS/2006, wurde zum einen neuerlich dem Wiederaufnahmeantrag der Krone Radio Salzburg GmbH vom
24.03.2003 stattgegeben; weiters wurden erneut die Zulassung an die Krone Radio Salzburg GmbH bzw. KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. erteilt.
Dieser Bescheid des BKS wurde mit Erkenntnis des VwGH vom 10.09.2008, Zl. 2006/04/0185, neuerlich aufgehoben.
Schließlich wurde mit Bescheid des BKS vom 15.12.2008, GZ 611.092/0003-BKS/2008, der Wiederaufnahmeantrag der Krone Radio Salzburg GmbH vom 24.03.2003 abgewiesen.
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Dazu wurde der Betreibergesellschaft von Radio Energy, der N & C Privatradio Betriebs GmbH, nun die UKW-Frequenz 94,0 MHz zugesprochen.
Damit endet der wohl längste Gerichtsstreit der österreichischen Privatradiogeschichte. Denn Radio Energy hatte bereits um die Jahrtausendwende gegen die Frequenzvergabe an KRONEHIT geklagt, jetzt mit Erfolg. Nach Auskunft der Regulierungsbehörde RTR wurde die Frequenz an Radio Energy zugeteilt.
KRONEHIT weist seine Hörer bereits im Programm auf die neuen Frequenzen 92,3 MHz und 104,2 MHz hin.
Grazer Frequenz geht nicht an Energy - Kronehit darf weiter senden
Allerdings musste man bei Radio Energy auch einen Tiefschlag einstecken. Die Grazer UKW-Frequenz 107,5 MHz (ehemals Grazer Stadtradio) geht nicht an Radio Energy. Der entsprechende Einspruch wurde abgewiesen. Dort bleibt weiterhin KRONEHIT zu hören.
Meilensteine
Mit Bescheid des Bundeskommunikationssenates (BKS) vom 06.09.2002, GZ 611.092/002-BKS/2002, wurde der N & C Privatradio Betriebs GmbH eine Zulassung zur Veranstaltung eines Hröfunkprogramms fr das Versorgungsgebiet Stadt Salzburg 94,0 MHz erteilt und die Übertragungskapazität SALZBURG (Gaisberg) 94,0 MHz zugeordnet.
Hierauf wurde jedoch mit Bescheid des BKS vom 06.10.2003, GZ 611.092/007-BKS/2003, dem Wiederaufnahmeantrag der Krone Radio Salzburg GmbH (nunmehr KRONEHIT Radio BetriebsgmbH.) gem 69 Abs. 1 Z 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) stattgegeben und zudem die Zulassung fr das Versorgungsgebiet Stadt Salzburg 94,0 MHz an die Krone Radio Salzburg GmbH erteilt.
Mit Bescheid der KommAustria vom 06.12.2004, KOA 1.011/04-001, wurde der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. eine Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privaten terrestrischen Hörfunk erteilt und ihr insbesondere auch die Übertragungskapazitt SALZBURG (Gaisberg) 94,0 MHz zugeordnet (vor dem Hintergrund des Bescheides des BKS vom 06.10.2003).
Mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) vom 30.06.2006, Zl. 2003/04/0185, wurde der Bescheid des BKS vom 06.10.2003 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Mit Bescheid des BKS vom 08.09.2006, GZ 611.092/0004-BKS/2006, wurde zum einen neuerlich dem Wiederaufnahmeantrag der Krone Radio Salzburg GmbH vom
24.03.2003 stattgegeben; weiters wurden erneut die Zulassung an die Krone Radio Salzburg GmbH bzw. KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. erteilt.
Dieser Bescheid des BKS wurde mit Erkenntnis des VwGH vom 10.09.2008, Zl. 2006/04/0185, neuerlich aufgehoben.
Schließlich wurde mit Bescheid des BKS vom 15.12.2008, GZ 611.092/0003-BKS/2008, der Wiederaufnahmeantrag der Krone Radio Salzburg GmbH vom 24.03.2003 abgewiesen.
| Geschrieben von: Stephan Fischer am 29.04.2009 |










